Bußgeld beim Autofahren im Winter: So teuer kann Schnee sein
Schnee kann im Winter nicht nur die Autoscheiben, sondern auch Verkehrsschilder oder das Nummernschild bedecken. Für Autofahrer:innen kann es dann richtig teuer werden.
Schnee und winterliche Straßenverhältnisse machen den Autofahrer:innen nicht nur zu schaffen, sondern kann auch ganz schön ins Geld gehen. Denn wer sich nicht an einige Winter-Regeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen.
Einen Überblick erhältst du im Video am Anfang des Artikels.
Auto nicht vollständig vom Schnee befreit? Bußgeld droht
Bei eisiger Witterung müssen sowohl die Scheiben also auch der Außenspiegel am Auto freigekratzt werden. Dabei den Motor laufen zu lassen, ist laut Automobilclub verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
Die Fahrzeuge müssen komplett vom Schnee befreit werden. Wer dies nicht einhält, muss zahlen. Bei einer nicht vollständig freigekratzten Frontscheibe sind es 10 Euro.
Winterreifen frühzeitig aufziehen!
Auch die Reifen müssen bei winterlichen Verhältnissen stimmen. Denn bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte ist die Teilnahme am Straßenverkehr nur mit geeigneten Winterreifen erlaubt. Wer trotz Frost und Schnee mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgelder von bis zu 120 Euro. Das reine Fahren mit den falschen Reifen kann mit 60 Euro geahndet werden.
Bei Behinderung werden 80 Euro fällig, bei Gefährdung sogar 100. Wirst du in einen Unfall verwickelt, musst du 120 Euro für die falschen Reifen zahlen.
Zugeschneites Kennzeichen und schneebedecktes Dach kosten
Bußgeld droht auch für Autofahrer, die mit einem zugeschneiten Kennzeichen fahren. Fünf Euro sind dann fällig. Bevor du losfährst, musst du also nicht nur die Scheiben, sondern auch das Nummernschild von Schnee und Eis befreien.
Vergessen solltest du auch das Autodach nicht. Das Fahren mit schneebedecktem Dach kostet nämlich 25 bis 80 Euro.
Verkehrszeichen vom Schnee bedeckt: Bußgeld bei Missachtung?
Sollten Verkehrsschilder zugeschneit, aber anhand ihrer Form noch erkennbar sein, so bleiben sie gültig. Beim achteckigen Stop-Schild oder bei Schild "Vorfahrt gewähren" (umgedrehtes Dreieck) ist das noch eindeutig zu erkennen.
Runde Verkehrsschilder dagegen können mehrere Bedeutungen haben. Solltest sie zugeschneit oder stark verdreckt sein, kann nicht erwartet werden, dass Verkehrsteilnehmer:innen sie befolgen.
Werden Autofahrer:innen geblitzt, müssen sie den Angaben zufolge allerdings im Nachhinein beweisen, dass ein Schild nicht zu erkennen war. Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist dann ein Wettergutachten vorzulegen, das es kostenpflichtig beim Wetterdienst gibt.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Ortskundige, die die lokal vorgeschriebenen Geschwindigkeiten kennen, müssen sich auch ohne gut lesbares Schild daran halten. Wer zum Beispiel auf seinem üblichen Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich nicht auf zugeschneite Schilder berufen.
Kein Knöllchen bei zugeschneitem Parkausweis
Wird das Auto allerdings während des Einkaufs zugeschneit und sind somit korrekt hinter der Frontscheibe platzierte Parkausweise oder Parkscheiben nicht mehr sichtbar, gibt es laut ADAC kein Knöllchen.
Empfehlungen der Redaktion zum Thema: Auto im Winter
- Zugefrorene Scheiben? Diese Tipps und Pflichten solltest du beachten
- Autofahren im Winter: Tipps für mehr Sicherheit auf den Straßen
- Wintercheck beim Auto: Mit dem Reifenwechsel ist es nicht getan