Was ändert sich August 2018? Kita-Gebühren, Elektroschrott und Berufszulassungsregelung
Viele Eltern dürfen sich ab August 2018 auf eine finanzielle Entlastung freuen. Eine andere Gesetzesänderung betrifft mit Sicherheit auch Dich.
Von den Gesetzesänderungen im August 2018 sind viele Eltern betroffen. Sie haben ab August 2018 mehr Geld in der Tasche. Für alle Haushalte in Deutschland und Immobilienmakler haben die Neuerungen ebenfalls Folgen.
Kita-Gebühren weitestgehend abgeschafft
Die Regelung der Kindergartenbeiträge variiert je nach Bundesland. Unter anderem in Hessen sollen die Gebühren für den Kindergarten ab August 2018 weitestgehend abgeschafft werden.
Allerdings beinhaltet das neue Gesetz Einschränkungen. Denn die kostenlose Kinderbetreuung ist zeitlich begrenzt - sie gilt für drei Kindergartenjahre vor Schuleintritt bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden pro Tag.
Mit der Abschaffung der Kindergarten-Gebühren werden die Eltern finanziell entlastet. Eltern sparen während der drei Kindergartenjahre im Schnitt 5000 Euro. Wird das Kind länger als sechs Stunden pro Tag betreut, müssen die Eltern zahlen.
Im folgenden Video sind zwei der wichtigsten Änderungen erklärt:
Neue Berufszugangsvoraussetzung für Immobilienverwalter und Makler
Ab 1. August 2018 gilt ein neues Gesetz zur Einführung der Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Berufszulassungsregelung sind gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien in der Pflicht, eine Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung einzuholen. Außerdem müssen Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler künftig eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von 20 Stunden fortzubilden.
Berufshaftpflichtversicherungen sind ab dem 1. August 2018 ebenfalls nötig.
Für bereits tätige Makler und Verwalter gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Sie müssen die erforderliche Erlaubnis also bis zum 1. Februar 2019 beantragt haben.
Offener Anwendungsbereich für Elektro-/ Elektronikgeräte kommt
Viele Gebrauchsgegenstände - darunter beispielsweise ein Badezimmerschrank mit fest eingebauter Beleuchtung, blinkende Sportschuhe oder elektrisch beheizte Handschuhe - zählen ab 15. August 2018 zum Elektroschrott. Dies ist an einem Symbol mit durchgestrichener Mülltonne erkennbar. Das bedeutet, diese Gegenstände müssen getrennt entsorgt werden.
Das Spektrum der Elektrogeräte, die unter das Gesetz fallen, wird also ab August erweitert - vorausgesetzt, die Elektroteile sind so verbaut, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden können.
Das Gesetz gilt mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs ("Open Scope") für alle Elektrogeräte - sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
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