Coronavirus: Ärzte in Schleswig-Holstein fordern mobile Einsatztruppen
Di 03.03.2020
Meldet sich ein Patient mit Symptomen telefonisch in der Hausarzt-Praxis, dann wird momentan folgendermaßen vorgegangen: War er kürzlich in Risikogebieten oder in Gebieten mit Covid-Fällen und es liegt ein begründeter Verdacht vor, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Bei nichtbegründeten Fällen muss das Gesundheitsamt nicht informiert werden. Die Untersuchung soll dann laut Plan der Hausarzt übernehmen. Eine Rechnung die nur bedingt aufgeht.
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