Wer seinen Kamin wegen der enorm gestiegenen Heizkosten wieder in Betrieb genommen hat, muss aufpassen. Denn hat dieser keinen Feinstaubfilter, muss der Ofen bald aus bleiben. Doch es gibt Ausnahmen.
Veröffentlicht: - Frederic Schwarz - Quelle: MDR, Merkur, HNAAlle Feueranlagen mit festen Brennstoffen fallen in die Kaminofenverordnung und müssen bis spätestens 2025 mit Feinstaubfiltern ausgerüstet sein oder stillgelegt werden, berichtet der MDR. Diese Regelung begründet sich aus Schadstoffauflagen in der Kaminofenverordnung und gilt auch demnach für moderne Öfen.
Ebenfalls müssen zwischen 1995 und 2010 gebaute Öfen strenge Schadstoffauflagen erfüllen und die Grenzwerte für ältere Kaminöfen beachtet werden.
Hintergrund ist die sogenannte Immissionsschutz-Verordnung, welche seit März 2010 aktiv ist. So berichtet der Münchner Merkur, dass diese eine zu diesem Zeitpunkt bereits 22 Jahre alte Immissionsschutz-Verordnung abgelöst hat und das Ziel verfolgt, den Feinstaub-Ausstoß bis 2025 von 24.000 Tonnen auf 16.000 Tonnen zu verringern.
Denn Feinstaub sorgt in Europa für viele Todesfälle. Laut Umweltbundesamt würden die 11,7 Millionen in Deutschland aufgestellten Kaminöfen mehr Feinstaub verursachen als alle Autos und Lkw hierzulande zusammen.
Übrigens: Wie du sparsamer heizen kannst, erfährst du im Video oben.
Dass betroffene Kamine nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, ist schon länger bekannt. Doch bald läuft die von der Regierung seinerzeit großzügig veranschlagte Übergangsfrist für das Umrüsten von alten Öfen aus.
Denn alle Anlagen, die vor März 2010 in Betrieb genommen worden sind, sind von der Umrüst-Regelung betroffen. Noch bis zum 31.12.2024 hat man Zeit, die entsprechende Feinstaubfilter einzubauen.
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Die Feinstaubfilterregelung betrifft die meisten, aber nicht alle Anlagen. So berichtet Schornsteinfegermeister Matthias Kirsten beim MDR, welche Öfen von der neuen Regelung ausgenommen sind. Im Wesentlichen handelt es sich um drei Typen:
Auch nur gelegentlich genutzte Kamine können eine Ausnahme darstellen, berichtet der Münchner Merkur. Für sie gilt die Ausnahmeregelung dann, wenn es sich um einen offenen Kamin handelt, der nicht öfter als an acht Tagen im Monat für nicht länger als je fünf Stunden verwendet wird.
Auch Öfen, die nachweislich handwerklich genutzt werden, sind von der Regelung ausgenommen.
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Wichtig ist auch, zu überprüfen, inwieweit sich eine Umrüstung des Kamins überhaupt lohnt. Sie ist zwar in der Regel günstiger, langfristig könnte sich allerdings auch ein kompletter Austausch rechnen, da modernere Öfen in der Regel einen höheren Wirkungsgrad aufweisen als ältere.
Wenn in diesem und nächstem Jahr zudem viele Kaminbesitzer:innen ihren Ofen nachrüsten, kann es zu Engpässen und Lieferschwierigkeiten für neue Öfen und Nachrüstteile kommen, berichtet die Hessisch/Niedersächsische Allgemeinzeitung (HNA). Deshalb rieten Expert:innen dazu, sich am besten noch in diesem Jahr mit dem eigenen Kamin auseinanderzusetzen.
Übrigens: Ob ein Ofen die geforderten Werte erreicht oder nicht erreicht, kann man ganz einfach bei der nächsten Kontrolle des Schornsteinfegers erfahren.
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