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Reise

Koffer verschollen? Preisminderung bei verlorenem Gepäck

Mi 19.02.2020 | 11:35 Uhr - Quelle: dpa/wetter.com
Darum birgt das Fliegen gesundheitliche Gefahren

Der Albtraum vieler Reisender! Endlich ist man am Urlaubsziel angekommen und stellt fest, dass der Koffer verschwunden ist. In diesem Fall können Betroffene nun auf Entschädigung hoffen.

Der Koffer fliegt nicht mit und taucht bis zum Ende der Reise auch nicht wieder auf: In diesem Fall können Pauschalurlauber einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückverlangen.

Das gilt insbesondere dann, wenn das Gepäck für den Urlaub wichtige Utensilien enthielt. Das Amtsgericht Bad Homburg sprach einer Urlauberin 40 Prozent Preisminderung zu. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Ausgabe 01/2020 der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Koffer tauchte erst zwei Monate später auf

In dem verhandelten Fall ging es um einen zweiwöchigen Aktivurlaub zum Kitesurfen auf Kuba für zwei Personen für insgesamt 6278 Euro. Der Koffer der Klägerin blieb in Frankfurt und tauchte aufgrund einer mangelnden Zuordnung erst gut zwei Monate später wieder auf.

Mit Winterklamotten im Karibikurlaub

Die Urlauberin stand in Kuba ohne ihren Kofferinhalt da. Sie habe sich sogar eine Unterhose von ihrem Mann leihen müssen. Das Ehepaar war in Winterklamotten in die Karibik aufgebrochen. Auch auf ihre Kosmetika musste die Frau verzichten. Es gab ein regelmäßiges Hin und Her per E-Mail und Telefon mit dem Reiseveranstalter.

Neben dem verlorenengegangenen Koffer gehören Verspätungen zu den größten Ärgernissen bei Flugreisen. Welche Rechte du in diesem Fall als Passagier hast, erfährst du in diesem Artikel:

Ärger bei Flugverspätungen: Was tun, wenn die Airline keine Entschädigung zahlt?

Frau bekam Teil des Reisepreises zurück

Insgesamt sah das Gericht darin eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die eine Preisminderung von 1247,60 Euro rechtfertige - 40 Prozent des Reisepreises der Frau. Darüber hinaus stehe der Klägerin aber kein Schadenersatz zu. Das Gericht blieb damit hinter den Forderungen der Frau zurück, die noch viel mehr verlangte.

Kein Nachweis für weitere Ausgaben der Betroffenen

Die Urlauberin hatte erklärt, angeblich 3487 Euro für notwendige Besorgungen vor Ort ausgegeben zu haben. Sie konnte dies aber nicht durch Rechnungen belegen. Zudem hatte sie bereits 399 Euro von der Airline bekommen, um sich davon eine Kitesurf-Ausrüstung zu leihen.

Immer wieder landen Reisebeschwerden vor Gericht. So auch im vergangenen Jahr, als über das Verweigern der Mitnahme von betrunkenen Passagieren entschieden wurde.

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