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Ratgeber

Was ändert sich März 2017? Reisepass, DVB-T2 und Rauchverbot

Do 09.03.2017 | 00:00 Uhr - Redaktion
Zum 1. März 2017 gibt es einige Änderungen wie einen neuen Reisepass oder die Umstellung auf DVB-T2. ©dpa

Ab dem 1. März 2017 müssen wir uns in Deutschland auf einige Änderungen einstellen. Hier ein kurzer Überblick der Neuerungen und Gesetzesänderungen.

Wie jeden Monat gibt es auch zum 1. März 2017 wieder einige Änderungen für Verbraucher und Kunden. Diese werden nachfolgend erklärt.

Neue Reisepass-Generation  

Der deutsche Reisepass gilt als eine der fälschungssichersten weltweit. Doch der neue Pass, der ab dem 1. März erhältlich ist, soll noch sicherer sein und Reisen einfacher machen. Er ermöglicht die visumfreie Einreise in über 170 Staaten. Natürlich sind die alten Reisepässe noch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wer aber ab März einen neuen Reisepass benötigt, erhält die neue Generation. Er kostet 60 Euro.

Umstellung auf DVB-T2

Am 29. März wird das TV-Sendesignal vom bisherigen Standard DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD umgestellt. Die Umstellung erfolgt zunächst in Ballungsräumen. Antennenfernsehen in HD-Qualität kann die ersten 3 Monate kostenlos empfangen werden, ab dem 1. Juli 2017 fallen für den Empfang privater Sender allerdings 69 Euro pro Jahr an. Die Verbraucher benötigen - sofern es nicht im TV-Gerät integriert ist -  eine zusätzliche Settop-Box.

Rauchverbot in Wäldern 

Wie jedes Jahr gilt ab dem 1. März wieder Rauchverbot im Wald. Grund ist die erhöhte Waldbrandgefahr im Frühjahr und in den Sommermonaten. Auch Lager- oder Grillfeuer im und am Wald sind verboten. Wer dennoch im Wald Zigaretten raucht oder Feuer macht, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Cannabis auf Rezept

Schwerkranke und unter Schmerzen leidende Patienten können Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten, wenn dadurch die Heilung begünstigt wird oder Schmerzen gelindert werden können. Dabei werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben aber weiterhin verboten.

Neues Kennzeichen für Roller und Mofas

Besitzer von Mofas, Mopeds und Rollern benötigen wie jedes Jahr ab dem 1. März neue Kennzeichen. Auch Quads und S-Pedelecs brachen ein Versicherungskennzeichen. Für das Versicherungsjahr 2017/2018 haben die Kennzeichen die Farbe schwarz, bisher waren sie grün. Das Fahren trotz ungültiger Versicherung stellt eine Straftat dar.

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