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Wildblumenstrauß – darf ich Blumen am Wegesrand einfach pflücken? 

Fr 10.05.2024 | 12:03 Uhr - Redaktion - Quelle: dpa
Wildblumensträuße sind beliebt, doch darf man sie überhaupt wild pflücken? ©Adobe Stock

Es blüht so schön am Wegesrand und auf der Wiese. Warum also nicht einfach einen Strauß als Deko für zu Hause oder als Mitbringsel pflücken? Doch Vorsicht: Nicht immer ist das erlaubt.

Du brauchst noch einen schönen Wildblumenstrauß als Geschenk oder stößt beim Spazierengehen auf Blumen, die sich gut in einer Vase in deinem Wohnzimmer machen würden? Dann stellt sich die Frage:

Darf man das eigentlich? Blumen in der Natur pflücken und sie mitnehmen? Die kurze Antwort: Eigentlich nicht. Aber es gibt Ausnahmen. 

Bestimmte Blumen fallen unter sie sogenannte Handstraußregel 

"Prinzipiell sind alle Wildpflanzen nach Artenschutzrecht geschützt und das Pflücken von Blumen und die Entnahme von Pflanzen verboten", sagt Corinna Hölzel vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Allerdings gibt es die sogenannte Handstraußregel als Ausnahme."

Zu finden ist sie in Paragraf 39, Absatz 3, des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach darf man Blumen, Gräser und Farne in geringen Mengen "für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen". Allerdings nur von Stellen, für die es kein Betretungsverbot gibt. 

Wer einen insektenfreundlichen Garten möchte, sollte ein paar Tipps beachten. Es gibt nämlich viele beliebte Blumen und Pflanzen, die leider eher schädlich für Bienen und Co sind. Ein guter Rat ist, sich auf einheimische Pflanzen zu verlassen.

In der Kernzone eines Nationalparks oder eines Biosphärenreservats, darfst du also keine Blumen pflücken. Außerdem sehen die Naturschutzgesetze einiger Bundesländer vor, dass Land- und forstwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit nur auf bestehenden Wegen betreten werden dürfen. Abseits davon Blumen pflücken, darfst du dann also nicht.

Auf Artenschutz achten: Diese Blumen darfst du nie pflücken! 

Außerdem musst du alle Blumen, die dem besonderen Artenschutz unterliegen, stehen lassen. Und das sind gar nicht mal so wenige.

Nicht pflücken darfst du etwa:

Auch Krokusse, Schneeglöckchen und Narzissen sind tabu, um nur einige Beispiele zu nennen. "Die Frühjahrsblüher sind in der Regel alle geschützt", sagt Corinna Hölzel. "Das hat den Grund, dass Hummeln und Wildbienen, die frühzeitig schlüpfen, dann auch genügend Pollen und Nektar finden sollen."

Glocken- oder Butterblumen kannst du in kleinen Mengen pflücken 

Einen Strauß Glockenblumen oder Butterblumen kann man sich aber durchaus mit nach Hause nehmen. Überhaupt habe das Selbstpflücken von Blumensträußen viele positive Aspekte, sagt Hölzel. Zum einen die Beschäftigung mit der Natur. "Man sieht, was wächst und muss sich damit auseinandersetzen, ob es besonders geschützt ist." Und: "Zeitgleich hat das noch den Effekt, dass man stattdessen zum Beispiel keine konventionellen Blumensträuße kauft, die oftmals auch mit Pestiziden belastet sind."

In Gärten befinden sich oft viele Pflanzen, die giftig sind. Gerade für Kinder sind sie hochgefährlich. Im schlimmsten Fall können die Pflanzen sogar tödlich sein.

Einzelne Blumen besser stehen lassen

Wichtig ist aber, dass man sich an die Regeln hält - und mit Maß vorgeht. Von einer üppig blühenden Wiese, von der man womöglich sogar wisse, dass sie in wenigen Tagen ohnehin gemäht werde, könne man ruhig einen großen Strauß mitnehmen. "Das ist natürlich ökologisch, weil es nirgendwoher transportiert wird", sagt Hölzel. "Im besten Fall läuft man an der Wiese vorbei oder fährt mit dem Fahrrad, pflückt einen Strauß und kauft dadurch keine weitergereisten Pflanzen."

Eine einzeln am Wegesrand stehende Glockenblume würde die Expertin des BUND hingegen eher stehen lassen. Schon allein, um Insekten keine Pollenquelle wegzupflücken. 

Gut zu wissen: Eine Liste mit Pflanzen, die in Deutschland besonders geschützt sind und nicht gesammelt werden dürfen, findest du in Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung.

Diese solltest du am besten durchgehen, bevor du zum Pflücken losziehst. 

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